Futureway
Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Last updated: October 1, 2026

The legally binding information is provided in German, as required for a company registered in Germany.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Futureway-AI-Plattform der Futureway AI UG (haftungsbeschränkt), Alte Wittener Straße 30, 44803 Bochum (nachfolgend „Futureway").

§ 1 Geltungsbereich; Unternehmereigenschaft

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Futureway AI" (nachfolgend „Plattform") zwischen Futureway und ihren Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Futureway stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Futureway stellt dem Kunden die Plattform als Cloud-Dienst über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Plan insbesondere: KI-gestützten Chat, Projekte, Skills und Prompts, Agenten, Datei- und Wissensverwaltung mit KI-Suche, Unternehmensgraph, Websuche, Sprach­eingabe, Code-Projekte sowie einen API-Zugang. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Pläne ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website (futureway.ai).
  2. Die KI-Funktionen der Plattform werden in der Voreinstellung durch Sprachmodelle erbracht, die bei europäischen Anbietern in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR betrieben werden (bei einzelnen Anbietern auch in der Schweiz, für die ein Angemessenheitsbeschluss besteht); die Websuche gibt Suchbegriffe an öffentliche Suchmaschinen weiter, auch außerhalb der EU (AVV § 11 Abs. 4). Abweichend hiervon kann eine Organisation eine andere Souveränitätsstufe wählen oder optionale Zusatzdienste einschalten; hierfür gilt § 8.
  3. Futureway entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Futureway darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vertragswesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  4. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Plattform als gehosteter Dienst. Die Überlassung der Software zur Installation beim Kunden (Self-Hosting) ist nicht Gegenstand dieser AGB und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Kunde registriert sich, richtet seine Organisation ein und wählt einen kostenpflichtigen Plan sowie die Anzahl der Nutzerplätze (Seats). Mit dem Absenden der Bestellung („Kostenpflichtig bestellen") gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag über den kostenpflichtigen Plan kommt zustande, sobald Futureway den gebuchten Plan freischaltet; die Freischaltung erfolgt nach Eingang der ersten Zahlung.
  2. Eine kostenlose Testphase wird nicht angeboten. Mit der Registrierung entsteht ein unentgeltliches Nutzungsverhältnis über das Nutzerkonto, die Organisation und den Nur-Lese-Zugang; für dieses gelten diese AGB entsprechend, soweit sie keinen kostenpflichtigen Plan voraussetzen. Wird innerhalb von 90 Tagen nach der Registrierung weder ein kostenpflichtiger Plan freigeschaltet noch eine andere kostenpflichtige Leistung (z. B. eine Lehrgangslizenz oder ein Guthaben) erworben, endet das Nutzungsverhältnis und die Organisation wird gelöscht; Futureway kündigt das mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an, § 11 Abs. 5 gilt entsprechend.
  3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Futureway kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Nutzungsrechte; Nutzerkonten

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
  2. Die Nutzung erfolgt über personenbezogene Nutzerkonten („Seats"). Die Anzahl der nutzbaren Seats ergibt sich aus der Buchung. Nutzerkonten sind einzelnen natürlichen Personen zugeordnet und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden; eine Übertragung auf eine andere Person (z. B. bei Mitarbeiterwechsel) ist zulässig.
  3. Nicht gestattet sind insbesondere: die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Plattform an Dritte außerhalb der eigenen Organisation, das systematische Auslesen oder Vervielfältigen der Plattform, Reverse Engineering (soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt) sowie die Umgehung von Nutzungskontingenten oder technischen Schutzmaßnahmen.

§ 5 Nutzungskontingente (Fair Use)

  1. Die Pläne enthalten Nutzungskontingente für die KI-Verarbeitung („Fair Use"). Der Umfang je Plan ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Kontingente bemessen sich nach Zeitfenstern (Tag, Woche, Monat); der Verbrauch wird dem Kunden in der Plattform transparent angezeigt.
  2. Bei Erreichen eines Kontingents kann die Nutzung auf ressourcenschonendere Modelle umgestellt („gedrosselt") werden, bis das jeweilige Zeitfenster zurückgesetzt wird; wird das Kontingent deutlich überschritten, werden weitere Anfragen bis zum Zurücksetzen abgelehnt. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen; eine Übertragung auf Folgezeiträume oder andere Nutzer sowie eine Auszahlung sind ausgeschlossen.
  3. Bei einer Nutzung, die den normalen Geschäftsgebrauch erheblich übersteigt oder die Stabilität der Plattform gefährdet (z. B. automatisierte Massenabfragen außerhalb des API-Zwecks), darf Futureway die Nutzung nach vorheriger Information angemessen beschränken.

§ 6 Verfügbarkeit; Wartung; Support

  1. Futureway erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad (Service Level) ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und mit Vorankündigung), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Futureway (insbesondere Störungen von Vorleistungen der KI-Anbieter, des Internets oder höhere Gewalt) sowie kurzfristige Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen oder Sicherheitsrisiken.
  3. Support wird per E-Mail geleistet. Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 7 Pflichten des Kunden; Inhalte; verbotene Nutzung

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, sorgt für sichere Passwörter innerhalb seiner Organisation und informiert Futureway unverzüglich bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos.
  2. Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingebrachten Inhalte (Eingaben, Dateien, Wissensbestände — nachfolgend „Kundeninhalte") verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Kundeninhalte und deren Verarbeitung auf der Plattform keine Rechte Dritter verletzen und dass für personenbezogene Daten in Kundeninhalten eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht. Die Pflichten der Parteien aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 12) bleiben unberührt.
  3. Untersagt ist die Nutzung der Plattform: a) für nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verbotene Praktiken (u. a. manipulative oder ausnutzende Techniken mit Schädigungseignung, Social Scoring, nicht gezielte Gesichtsbild-Sammlung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen); b) zur Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte sowie zur Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter; c) in einer Weise, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform oder Dritter gefährdet (z. B. Schadsoftware, Penetrationsversuche ohne Absprache, Umgehung der Mandantentrennung).
  4. Setzt der Kunde die Plattform in einem Kontext ein, der nach der KI-Verordnung als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist oder in ein solches einfließt (z. B. Beschäftigungs- und Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur), ist er allein dafür verantwortlich, die ihn als Betreiber bzw. Anbieter treffenden Pflichten der KI-Verordnung einzuhalten (u. a. menschliche Aufsicht, Risikomanagement, ggf. Konformitätsbewertung). Die Plattform ist von Futureway nicht für Hochrisiko-Zwecke bestimmt.
  5. Veröffentlicht oder verbreitet der Kunde mit der Plattform erzeugte Inhalte, obliegt ihm die Einhaltung der ihn treffenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (insbesondere Art. 50 KI-Verordnung, z. B. bei Deepfakes oder zur Information der Öffentlichkeit veröffentlichten Texten).
  6. Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen diesen § 7 darf Futureway betroffene Inhalte sperren und — bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung — den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei akuter Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder Dritter ist eine sofortige vorläufige Sperrung zulässig; der Kunde wird unverzüglich informiert.

§ 8 Souveränitätsstufen; optionale Zusatzdienste

  1. Standardmäßig erfolgt die KI-Verarbeitung bei Anbietern mit Sitz in der EU und Verarbeitung in der EU bzw. im EWR, bei einzelnen Anbietern auch in der Schweiz (Souveränitätsstufe „Nur EU"); ausgenommen ist die Websuche (§ 2 Abs. 2). Der Inhaber (Owner) der Organisation kann eine andere Stufe wählen, sofern Futureway sie anbietet: „Nur Deutschland" (Chat-Modelle ausschließlich aus Rechenzentren in Deutschland), „Verarbeitung in Europa, auch US-Anbieter" (zusätzlich Modelle, die Anbieter mit US-Mutterkonzern in Rechenzentren in der EU bzw. im EWR bereitstellen — bei Microsoft auch in der Schweiz, für die ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission besteht) oder „Alle Modelle" (zusätzlich Modelle ohne zugesicherte Verarbeitung in der EU).
  2. Die Wahl einer Stufe, die Anbieter mit US-Mutterkonzern oder eine Verarbeitung außerhalb der EU zulässt, ist eine bewusste Entscheidung des Kunden, kann nur durch den Inhaber vorgenommen werden und wird protokolliert. Mit ihr werden die in der Subprozessorenliste als „bedingt" gekennzeichneten Anbieter für diese Organisation zu Subprozessoren; es gelten die dort und in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 12) beschriebenen Rahmenbedingungen, einschließlich des Hinweises auf die Reichweite von US-Recht (insbesondere des CLOUD Act) und — soweit außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet wird — der Übermittlung in ein Drittland. Die Auswahl solcher Modelle erfolgt stets manuell durch den jeweiligen Nutzer; eine automatische Zuweisung durch die Plattform findet nicht statt.
  3. Futureway kann optionale Zusatzdienste anbieten, die gesondert gebucht und vom Inhaber ausdrücklich eingeschaltet werden (z. B. das Creative Studio für Bild-, Video- und Tonerzeugung). Verarbeitet ein solcher Dienst Daten außerhalb der EU, weist Futureway dies vor dem Einschalten aus; Anbieter und Übermittlungsgrundlage ergeben sich aus der Subprozessorenliste und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Umfang und Entgelt richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Zusatzdienstes.
  4. Der Kunde kann eine gewählte Stufe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft herabsetzen und einen Zusatzdienst jederzeit ausschalten.

§ 9 Rechte an Kundeninhalten und Ergebnissen; kein Training

  1. Kundeninhalte verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Futureway an den Kundeninhalten die einfachen, auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen technisch erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Vervielfältigung zur Verarbeitung, Übermittlung an die eingesetzten KI-Anbieter als Subprozessoren).
  2. Von der Plattform erzeugte Ausgaben („Ergebnisse") stehen dem Kunden zur uneingeschränkten Nutzung für eigene Zwecke zu; etwaige Rechte von Futureway an den Ergebnissen werden dem Kunden hiermit übertragen bzw. eingeräumt, soweit rechtlich möglich. Der Kunde beachtet, dass KI-erzeugte Ergebnisse nach derzeitiger Rechtslage nicht oder nur eingeschränkt urheberrechtlich schutzfähig sein können und dass gleiche oder ähnliche Ergebnisse auch für Dritte erzeugt werden können.
  3. Vorbehaltlich der optionalen Zusatzdienste (Satz 3) verwendet Futureway Kundeninhalte und Ergebnisse nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu Trainingszwecken an Dritte weiter. Futureway stellt durch Verträge mit den eingesetzten KI-Anbietern und durch entsprechende Konfiguration der Anbieter-Konten sicher, dass über die Plattform übermittelte Daten von den Anbietern nicht zum Training von Modellen verwendet werden. Ausgenommen sind optionale Zusatzdienste nach § 8 Abs. 3, deren Anbieter Eingaben und Ergebnisse nach eigenen Bedingungen auch zum Training nutzen; Futureway weist das vor dem Einschalten aus (derzeit das Creative Studio).

§ 10 KI-spezifische Hinweise; Beschaffenheit der Leistung

  1. Die Ergebnisse werden durch probabilistische KI-Modelle erzeugt. Sie können trotz sorgfältiger Auswahl der Modelle inhaltlich falsch, unvollständig, veraltet oder verzerrt sein („Halluzinationen"). Die inhaltliche Richtigkeit konkreter Ergebnisse ist keine vereinbarte Beschaffenheit der Leistung; geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform mit den beschriebenen Funktionen.
  2. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung in einer dem Verwendungszweck angemessenen Weise, insbesondere bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung, für die Veröffentlichung oder in sicherheitsrelevanten Zusammenhängen einsetzt. Die Plattform ersetzt keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder sonstige fachliche Beratung.
  3. In Code-Projekten erzeugter Programmcode wird vom Kunden vor produktivem Einsatz geprüft und getestet.

§ 11 Entgelte; Zahlung; Laufzeit; Kündigung; Datenlöschung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise gemäß Preisliste auf der Website. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, pro Seat und Monat. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
  2. Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig und werden über die in der Plattform angebotenen Zahlungswege eingezogen bzw. bezahlt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf Futureway den Zugang nach erfolglosem Ablauf einer mit der Verzugsmitteilung gesetzten Nachfrist von 7 Tagen auf einen Nur-Lese-Zustand beschränken (bestehende Inhalte bleiben abrufbar, neue KI-Anfragen sind nicht möglich), bis alle fälligen Entgelte beglichen sind. Wird eine Kartenzahlung zurückgebucht, kann Futureway den Zugang ohne Nachfrist beschränken. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
  3. Der Vertrag über kostenpflichtige Pläne läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Textform oder über die Plattform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Herabstufung des Plans oder der Seat-Anzahl wirkt zum nächsten Abrechnungszeitraum.
  4. Preisänderungen teilt Futureway mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit; sie gelten erst ab dem übernächsten Abrechnungszeitraum. Ist die Erhöhung für den Kunden unzumutbar (mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Entgelt), kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
  5. Die Löschung der Organisation beginnt, wenn der Inhaber sie in der Plattform beantragt. Ohne Antrag leitet Futureway sie nach dem Vertragsende ein, also sobald kein Abonnement mehr besteht, der letzte bezahlte Abrechnungszeitraum und jede Lehrgangslizenz abgelaufen sind und kein Guthaben mehr vorhanden ist. Den Beginn einer solchen automatischen Löschung kündigt Futureway mindestens 14 Tage vorher per E-Mail an die Rechnungsadresse der Organisation, soweit hinterlegt, und stets an den Inhaber an und weist alle Mitglieder darauf hin, ihre eigenen Daten zu sichern; nach Abschluss der Löschung erhält der Kunde eine Bestätigung. Es gilt eine Wiederherstellungsfrist von 30 Tagen; schließt der Kunde innerhalb dieser Frist einen neuen Vertrag, entfällt die automatische Löschung. Danach werden alle Daten der Organisation unwiderruflich gelöscht. Unabhängig davon können Nutzer eigene Chats jederzeit sofort und endgültig löschen. Der Kunde kann seine Daten vor der Löschung über die Exportfunktionen der Plattform sichern — das Unternehmenswissen über den Inhaber oder die Administratoren, Unterhaltungen, Dokumente, Erinnerungen und persönliche Dateien über jeden Nutzer selbst; die Exportfunktionen bleiben auch nach dem Ende des Abonnements und während der Wiederherstellungsfrist nutzbar. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungsdaten) bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz; Auftragsverarbeitung

  1. Soweit Futureway bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten aus Kundeninhalten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab, die bei der Registrierung abgeschlossen wird, ab diesem Zeitpunkt gilt und in der Plattform abrufbar gehalten wird. Die AVV enthält die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der eingesetzten Subprozessoren. Futureway speichert, welche Fassung der AVV der Kunde wann abgeschlossen hat; frühere Fassungen bleiben mit ihrem Gültigkeitszeitraum in der Plattform abrufbar, und der Kunde kann die jeweils geltende Fassung als PDF herunterladen. Der Inhaber der Organisation kann die AVV zusätzlich in der Plattform ausdrücklich unterzeichnen; die unterzeichnete Fassung erhält er als PDF und per E-Mail.
  2. Für die Verarbeitung von Daten, für die Futureway selbst Verantwortlicher ist (insbesondere Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten), gelten die Datenschutzhinweise der Plattform.
  3. Administratoren der Kundenorganisation erhalten über die Plattform keinen Zugriff auf die Inhalte der Unterhaltungen einzelner Nutzer, sondern ausschließlich aggregierte Nutzungsübersichten. Der Kunde bleibt hiervon unabhängig datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten in seiner Organisation.

§ 13 Geheimhaltung

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Kundeninhalte gelten stets als vertrauliche Informationen des Kunden.
  2. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Pflichtverletzung), dem Empfänger bereits bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind (in diesem Fall wird die andere Partei, soweit zulässig, vorab informiert).
  3. Die Pflichten aus diesem § 13 bestehen für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

§ 14 Gewährleistung; Haftung

  1. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) ist ausgeschlossen.
  2. Futureway haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Futureway nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach diesem Absatz ist je Vertragsjahr insgesamt begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte, mindestens jedoch 5.000 €.
  4. Bei Datenverlust haftet Futureway im Rahmen der vorstehenden Absätze für die Wiederherstellung von Daten, die der Kunde über die Exportfunktionen der Plattform hätte sichern können, nur in Höhe des Aufwands, der bei einer solchen Sicherung erforderlich gewesen wäre; die Sicherungspflichten von Futureway aus der AVV bleiben unberührt.
  5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Futureway.

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. Futureway kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist und erfolgt wegen (a) geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder Behördenpraxis, (b) geänderter Vorleistungen oder technischer Entwicklungen ohne Minderung des vereinbarten Leistungsumfangs, (c) neuer Funktionen oder Dienste, die nur nach ausdrücklicher Wahl des Kunden wirken, oder (d) Klarstellungen und Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen.
  2. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten (Leistungsumfang nach § 2, Entgelte), das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, die Laufzeit oder Kündigungsrechte betreffen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder Empfänger zur Folge haben oder einem neuen Vertragsschluss gleichkommen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform oder durch Bestätigung des Inhabers in der Plattform. Für Entgelte gilt § 11 Abs. 4; für die Hinzuziehung oder Ersetzung von Subprozessoren gilt ausschließlich § 6 der AVV.
  3. Änderungen nach Abs. 1 kündigt Futureway mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die Rechnungsadresse und an den Inhaber an und weist dabei gesondert auf die folgende Rechtsfolge hin: Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Futureway darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsabreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. § 15 bleibt unberührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; Übersetzungen dienen nur der Information.

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